Zustzliche Vorschriften:
1. Die Zwischenverpackungen mssen mit wassergesttigtem Material wie einer Frostschutzlsung oder befeuchtetem Polstermaterial gefllt sein.

2. Die Auenverpackungen mssen mit wassergesttigtem Material wie einer Frostschutzlsung oder befeuchtetem Polstermaterial gefllt sein. Auenverpackungen mssen so gebaut und verschlossen sein, dass ein Verdampfen der Befeuchtungslsung verhindert wird, ausgenommen fr die UN-Nummer 0224, wenn trocken befrdert wird.